2006 f.): Das Gutachten des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes (FPD) der Universität Bern vom 29.09.2017 (pag. 813 ff.) kommt hinsichtlich der psychiatrischen Diagnosen zum Schluss, dass der Beschuldigte an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und unreifen Anteilen (ICD-10 F60.8) leide und bei ihm zudem eine pädophile Nebenströmung bestehe (pag. 848 ff., 857). Das Vorliegen einer