Im Gutachten sei eindeutig festgehalten, dass vollzugsbegleitend kein genügendes therapeutisches Setting etabliert werden könne. Aus dem aktuellen Therapiebericht gehe sodann hervor, dass unter den gegebenen Bedingungen die Entwicklung nur sehr langsam vorwärtsgehe. Der Beschuldigte sehe sich zwar in der Therapie weit fortgeschritten, der Therapiebericht sage aber, dass er erst am Anfang sei. Dies obwohl er im Vollzug und nicht in Freiheit sei, was er sich wünsche. Ein Aufschub des Vollzugs zu Gunsten einer ambulanten Massnahme komme aus Sicherheitsüberlegungen nicht in Frage.