31 Staatsanwaltschaft abgelehnt worden. Die Strafverfolgungsbehörden hätten selbst dafür gesorgt, dass die Behandlung bis zum Urteilszeitpunkt noch nicht die gewünschten Resultate habe bringen können. Sodann habe das Gutachten vom September 2017 darauf hingewiesen, dass eine stationäre Massnahme allenfalls keine intensivere Therapie als eine ambulante Massnahme mit sich bringen könne.