Die störungs- und deliktspezifische Arbeit sei noch nicht abgeschlossen, weshalb die Weiterführung der forensischen Therapie empfohlen werde. Der Beschuldigte wünsche sich explizit eine Therapie und suche sich die notwendige Hilfe. Der Erfolg zeige sich auch darin, dass er jetzt alles zugebe und er sei auf eine ambulante Massnahme eingestellt. Das psychotherapeutische Setting sei im vorzeitigen Strafvollzug eingerichtet.