30 bulante Massnahme, meinte der Beschuldigte, er gehe jetzt eher von einer ambulanten Massnahme aus. Bei einer ambulanten Massnahme habe er den Stressfaktor Gefängnis (eingesperrt sein) und die Konfrontation mit all den Delikten der anderen Straftäter nicht und könne sich auf sich konzentrieren. In der JVA sei dies nicht so stark möglich, wie er es wolle. Wenn er dies mit nahen Verwandten diskutieren könne, helfe ihm dies mehr, als wenn er mit einem Mitinsassen darüber spreche. Er könne es mit niemandem ausser der Psychologin und der Betreuungsperson besprechen.