205.10 f.). Am 21. Februar 2019 verfügten die BVD im Sinne eines Abklärungsgesprächs mit dem Forensisch-Psychiatrischen Dienst (FPD; Bericht FPD pag. 1608) eine ambulante Therapie, durch den FPD durchzuführen (pag. 1610 ff.). Anlässlich des Austrittsbericht der JVA AL.________ vom 19. September 2019 wurde vermerkt, dass regelmässig Therapiegespräche beim Forensischpsychiatrischen Dienst stattgefunden hätten (pag. 2272 ff.). Am 8. November 2019 gab der FPD einen Therapieverlaufsbericht gegenüber der Vollzugsbehörde ab. Gemäss diesem hätten 26 einzeltherapeutische Sitzungen zu je einer Stunde, in der Regel im Wochenrhythmus, stattgefunden (pag. 2280 ff.).