29 digung die raschmöglichste Anordnung des vorzeitigen Strafvollzuges «in einer geeigneten Strafanstalt […], wo er mit der längst nötigen, vollzugsbegleitenden ambulanten Therapie beginnen kann» (pag. 185 f.). Das Gesuch wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 27. März 2018 frühestens ab dem 24. April 2018 gutgeheissen (pag. 188 f.). In der Folge wurde der Beschuldigte in den geschlossenen Strafvollzug eingewiesen (pag. 202 ff.). Ein Gesuch um Versetzung in den offenen Vollzug wurde abgewiesen (pag. 205.10 f.).