Die Staatsanwaltschaft hielt den Antrag mit Hinweis auf die laufende Begutachtung pendent (pag. 179). Am 30. Oktober 2017 beantragte die Verteidigung im Hinblick auf das nun erfolgte Gutachten die Behandlung des Antrags, unter Hinweis auf die empfohlene ambulante Massnahme (pag. 180). Das Gesuch wurde von der Staatsanwaltschaft am 8. November 2017 aus formalen Gründen (vorzeitiger Massnahmeantritt nur bei einer stationären Massnahme) mit dem Hinweis, der Beschuldigte könne wöchentlich die Dienste des FPD in Haft in Anspruch nehmen, abgewiesen (pag. 181 f.). Am 23. März 2018 beantragte die Vertei-