Daher habe er eigenständig einen Psychiater aufgesucht. Er sei auch bereit, eine Therapie zu machen. Es sei zum Teil auch zutreffend, wenn im Gutachten vom 29. September 2017 von einer erhöhten Rückfallgefahr für sexuelle Handlungen des Beschuldigten zum Nachteil von Kindern ausgegangen werde und dass er jedenfalls Kinder viel zu nahe an sich heranlasse. Dass er dies nicht dürfe, sei ihm erst im Nachhinein klargeworden (pag. 624.1). Weiter sagte der Beschuldigte am 24. April 2018 aus, er sei seit 2015 «allgemein» in Behandlung. Auch das Thema Pädophilie sei zur Sprache gekommen, jedoch nicht ganz vertieft.