Sodann sagte er bei der Hafteröffnung aus, es wäre für ihn das Idealste, wenn er in eine Klink gehen könnte und zwar so schnell wie möglich (pag. 21). Am 26. Mai 2017 gab er dann zu Protokoll, die bereits abgeurteilte Tat (Fall AJ.________) werde in einer Therapie aufgearbeitet. Eigentlich habe er einen Klinikaufenthalt gewollt, was jedoch noch auf die Seite gelegt worden sei (pag. 45). Am 22. März 2018 gab er dann an, dass der Fall AJ.________ irgendwie an ihm vorbeigegangen sei, er habe das auch nicht psychisch aufarbeiten können. Daher habe er eigenständig einen Psychiater aufgesucht.