Eine erstmalige FOTRES-Abklärung hat ergeben, dass die Behandlungsaussichten beim Beschuldigten ungünstig sind (pag. 1362, 1367). Ebenso wurde die deutliche Progredienz des Deliktverhaltens des Beschuldigten hervorgehoben und überdies darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit dem Einstechen in den Intimbereich mit einer Spritze bzw. Nadel allfällig vorhandene sadistische Präferenz (Paraphilie) sein Delinquenzrisiko noch zusätzlich erhöhen würde (pag. 1366 f.). Es sei deshalb von hoher Relevanz, im Rahmen einer Therapie allfällige sexuell deviante Fantasien zu erfragen und die deliktrelevanten motivationalen Gründe des Zufügens von Stichverletzungen zu eruieren.