Dies zeigt sich etwa daran, dass von ihm immer wieder erhebliche Externalisierungstendenzen ausgehen. Ebenso mutet es doch sehr befremdlich an und zeugt von einer stark verzerrten Realitätswahrnehmung, wenn der Beschuldigte mit Blick auf die ausserordentliche Schwere seiner Sexualstraftaten allen Ernstes vor Gericht darauf hinweist, dass er ab März 2019 – also gleich im Anschluss an die ursprünglich für den 28.02.2019 vorgesehene Urteilsverkündung – in Freiheit entlassen und ohne weiteres sogleich eine 100%-ige Erwerbstätigkeit als Kurierfahrer aufnehmen könnte (pag. 1774).