Mit Blick auf das konkrete und komplexe psychiatrische Störungsbild des Beschuldigten ist offenkundig, dass dieser eine intensive, dauerhafte und zielgerichtete Therapie benötigt. Diese gilt namentlich auch im Hinblick auf den in seiner Jugendzeit selber erlittenen, sexuellen Missbrauch. Dieser ist nach seinen Angaben noch nie intensiver aufgearbeitet worden. Im Verfahren hat sich auch in vielfältiger Weise gezeigt, dass der Beschuldigte weder eine eingehendere Krankheitseinsicht hat, noch, dass er sich mit angemessener Empathie in seine Missbrauchsopfer einfühlen kann. Dies zeigt sich etwa daran, dass von ihm immer wieder erhebliche Externalisierungstendenzen ausgehen.