19. Konkretes Strafmass Gesamthaft ist der Beschuldigte im Sinne einer teilweisen Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Biel, vom 9. September 2014 sowie der Staatsanwaltschaft Frauenfeld vom 11. August 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren zu verurteilen. Diese ist unbedingt zu vollziehen. Weiter ist der Beschuldigte für die Widerhandlungen gegen das TSchG gemäss Ziff. 6.2. der Anklageschrift sowie der Widerhandlungen gegen das SHG gemäss Ziff.