Eine Schuldunfähigkeit liegt jedoch nicht vor (pag. 858). Sodann wertet die Kammer die weiteren persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten (ohne Berufsausbildung, verschiedene gesundheitliche Probleme und Sozialhilfeunterstützung seit längerer Zeit vor seiner Verhaftung) wie die Vorinstanz als neutral (vgl. pag. 2003). Gesamthaft sieht die Kammer für die persönlichen Verhältnisse eine Reduktion von zwölf Monaten vor. Demgegenüber ist der Beschuldigte mehrfach vorbestraft (pag.