Ebenfalls führt der Bericht aus, die Persönlichkeitsstörung sei ursächlich als eine komplexe Traumafolgestörung zu betrachten (pag. 2282). Der Therapiebericht der Psychiatrischen Dienste der Solothurner Spitäler geht diagnostisch von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und unreifen Zügen (ICD10: F60.8) und einer Pädophilie, nicht ausschliesslicher Typ (ICD-10: F65.4) aus (pag. 2317). Die Taten hat der Beschuldigte offenbar im Rahmen seiner Krankheit ausgeführt. Dies berücksichtigt die Kammer klar strafmindernd. Eine Schuldunfähigkeit liegt jedoch nicht vor (pag.