Zwar hat der Sachverständige im Gutachten vom 29. September 2017 festgehalten, dass die kombinierte Persönlichkeitsstörung den Beschuldigten tatzeitaktuell weder in seiner Einsichts- noch in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt hat (pag. 852). Dieses Gutachten ging immerhin noch nicht von einer Pädophilie (ICD-10 F.65.4) aus, wogegen der Therapieverlaufsbericht vom 8. November 2019 diese deutlich diagnostizierte (pag. 2282). Ebenfalls führt der Bericht aus, die Persönlichkeitsstörung sei ursächlich als eine komplexe Traumafolgestörung zu betrachten (pag.