16. Asperation weitere Delikte Für die Asperation der weiteren Delikte kann auf die folgend zutreffenden Ausführungen der ersten Instanz verwiesen werden (pag. 2002): Was die objektive und subjektive Tatschwere beim gewerbsmässigen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage anbelangt, ist festzuhalten, dass der Beschuldigte zusammen mit seinem Bruder in bloss 2.5 Monaten ganze 83 Bezüge mit der gestohlenen Tankkarte getätigt hat.