Darüber hinaus hat er ihr mehrmals und ohne jegliche medizinische Indikation mit einer Nadel oder Spritze in die Schamlippen und in die Brüste gestochen. Es bedarf keiner näheren Erklärung, dass der vollendete vaginale und anale Sexualkontakt mit einem so kleinen Kind eine der schwerstmöglichen Formen eines sexuellen Kindesmissbrauchs überhaupt darstellt. Diesen hat der Beschuldigte mehrmals, über einen längeren Zeitraum hinweg sowie an mehreren Orten vollzogen. Dabei ist kaum vorstellbar, was C.________ bei diesen Sexualkontakten für Schmerzen hat aushalten müssen.