18 und daher auch keine ganz genauen Zeitangaben zu den einzelnen Übergriffen gemacht. Erstellt ist, dass der Beschuldigte C.________ mit einer Spritze zehnfach in den nackten Intimbereich (acht Mal in die Schamlippen, zweimal in die Brust) stach und zudem zweimal vaginal und zweimal anal (im Rahmen verschiedener Vorfälle) missbrauchte. Dies geschah jeweils am Domizil des Beschuldigten in I.________ bzw. J.________. Es handelte sich dabei um ein jeweils gleich gelagertes Tatvorgehen und um das gleiche Opfer.