12. Einsatzstrafe betreffend Schändung z.N. von C.________ 12.1 Tatgruppe Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist es nicht erforderlich, für jedes Delikt gesondert die Strafart zu ermitteln und eine hypothetische Strafe festzusetzen, wenn die Straftaten zeitlich und sachlich derart eng miteinander verknüpft sind, dass sich diese nicht sinnvoll auftrennen und beurteilen lassen.