17 strafbedroht sind – sämtliche Delikte abstrakt mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden. Wie auch die Vorinstanz erachtet die Kammer unter Berücksichtigung der jeweiligen Tatschwere resp. des konkreten Tatvorgehens des Beschuldigten für die Schuldsprüche wegen Verbrechen/Vergehen die Freiheitsstrafe als angemessen.