187 StGB und der Täterpersönlichkeit. Einig waren sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in der Vorinstanz darüber, dass es sinnvoll sei, bei den Delikten zum Nachteil der Kinder C.________, F.________ und E.________ je Kind Tatgruppen zu bilden. Neu verzichtet die Staatsanwaltschaft im Berufungsverfahren auf die Bildung von Tatgruppen.