9. Es sei eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB anzuordnen. Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: 1. A.________ sei in den vorzeitigen Strafvollzug zurück zu versetzen. 2. Die Honorare der amtlichen Verteidiger sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 3. Es sei die vorzeitige Zustimmung zu erteilen zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. AG.________) und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist (Art. 16 Abs. 1 Bst. e DNA-ProfilG und Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).