Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 14. September 2020 Folgendes (pag. 2350 ff.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 8. März 2018 neben den mit Verfügung vom 6. November 2019, Ziff. 2 festgestellten Punkten weiter in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich