die Übertretungsbusse von CHF 300.00 und die Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 3 Tagen (III. Ziff. 2 der Sanktion gemäss Urteilsdispositiv); auf das Kontaktverbot zu Minderjährigen für die Dauer von 10 Jahren (III. Ziff. 3 der Sanktion gemäss Urteilsdispositiv); auf das Kontakt- und Rayonverbot bezüglich C.________, E.________ und F.________ für die Dauer von 5 Jahren (III. Ziff. 4 lit. a und b der Sanktion gemäss Urteilsdispositiv); die Festlegung der amtlichen Entschädigung und des vollen Honorars für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ (IV. des Urteilsdispositivs);