Der Beschuldigte wurde einvernommen (pag. 2324 ff.) und die Parteien stellten und begründeten ihre Anträge, welche sie schriftlich zu Protokoll reichten (pag. 2329 ff.). Dem Beschuldigten wurde das letzte Wort gegeben und nach der geheimen Urteilsberatung wurde das Urteil den Parteien mündlich eröffnet und begründet, unter schriftlicher Abgabe (pag. 2345).