2. Berufungsverfahren Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 14. März 2019 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1947). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 27. August 2019 (pag. 1954 ff.). Mit Schreiben vom 12. September 2019 erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf den Schuldspruch und die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin 3 (F.________; pag. 2040 ff.). Mit Einweisungsverfügung vom 16. September 2019 zeigten die Bewährungs- und Vollzugsdienste Bern die Verlegung des Beschuldigten in den vorzeitigen Strafvollzug an (pag. 2054 ff.).