5 3. zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 20‘000.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 01.08.2015 (mittlerer Verfall) an die Straf- und Zivilklägerin F.________. 4. dem Grundsatz nach zur Tragung der Behandlungs- und Therapiekosten, welche der Strafund Zivilklägerin F.________ durch die strafbaren Handlungen in Zukunft erwachsen werden. Für die vollständige Beurteilung dieser Forderung wird F.________ auf den Zivilweg verwiesen. 5. zur Bezahlung von Schadenersatz von CHF 11‘037.30 an die Straf- und Zivilklägerin AC.________.