1. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren, teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Biel, vom 09.09.2014 sowie der Staatsanwaltschaft Frauenfeld vom 11.08.2015. Die Untersuchungshaft von 341 Tagen (24.05.2017 - 29.04.2018) wird im Umfang von 341 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 30.04.2018 vorzeitig angetreten worden ist. Es wird eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet (Art. 59 StGB). Der Vollzug der Massnahme geht der Freiheitsstrafe voraus.