A.________ wird schuldig erklärt: 1. der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 16. Juni 2018 in Bern; 2. der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 16. Juni 2018 in Bern durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse; 3. des pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall mit Sachschaden, begangen am 16. Juni 2018 in Bern durch: 3.1. Nichtanhalten nach einem Verkehrsunfall; 3.2. Nichtgenügen der Meldepflicht nach dem Verursachen von Drittschaden