Nach einem pauschalen Abzug von 30% lässt sich – ebenfalls von einem Einkommen von CHF 6‘600.00 ausgehend – ein Tagessatz von gerundet CHF 150.00 errechnen. Es resultiert damit ein massgebender Tagessatz in der Höhe von CHF 150.00. 20.2 Vollzug / Verbindungsstrafe Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 StGB).