158; S. 19 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Diese wirken sich neutral aus. Nach dem Gesagten ist eine Übertretungsbusse von CHF 600.00 (inkl. rechtskräftiger Verurteilung) auszusprechen. Gemäss Art. 106 Abs. 2 StGB ist für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten auszusprechen. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird praxisgemäss auf sechs Tage festgesetzt.