und weist auch keine Vorstrafen auf (pag. 200). Sie hat sich ferner seit den ihr zur Last gelegten Vorfällen nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Die Beschuldigte verhielt sich, nachdem sie von der Polizei aufgesucht worden war, genauso wie im vorliegenden Strafverfahren korrekt und kooperativ. Dies kann aber erwartet werden und wirkt sich nicht strafmindernd aus. Die Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich zu werten. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten neutral aus, weshalb es bei der Strafhöhe von 8 Strafeinheiten bleibt.