92 SVG ebenfalls echte Konkurrenz (BSK SVG-RIEDO, Art. 191a N 266 m.w.H.). A.________ hat sich somit der einfachen Verkehrsregelverletzung (durch Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse), des pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall mit Sachschaden (durch Nichtanhaltens nach einem Verkehrsunfall und Nichtgenügens der Meldepflicht nach dem Verursachen von Drittschaden) sowie der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit strafbar gemacht. IV. Strafzumessung