14 15. Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit evtl. Versuch dazu (Art. 91a Abs.1 SVG evtl. i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) 15.1 Theoretische Ausführungen Der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit gemäss Art. 91a Abs. 1