13.2 Subsumtion Wie das Beweisergebnis gezeigt hat, ist die Beschuldigte durch ungünstigen Lichteinfall in ihrer Sicht beeinträchtigt worden und infolgedessen auf der Fahrbahn zu weit links bzw. in der Folge über einen 15 cm hohen Absatz auf die dortige Strasseninsel gefahren und dort mit zwei Absperr-Steinen kollidiert. Die im relevanten Streckenabschnitt signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die Beschuldigte war unbestrittenermassen mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h unterwegs.