Fahren auf Sicht bedeutet, dass der Fahrzeugführer vor erkennbaren Hindernissen anhalten können muss. Er muss ferner auf Situationen achten, in denen erfahrungsgemäss Hindernisse plötzlich auftauchen können. Insbesondere hat er die Geschwindigkeit vor Verzweigungen, unübersichtlichen Kurven und Kuppen zu mässigen (ROTH, Basler Kommentar Strassenverkehrsgesetz [BSK SVG], 2014, Art. 32 N 3 f.). Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind relativ viele Hindernisse erkennbar, so z.B. selbst nachts auf der Autobahn ein auf der Fahrbahn liegender Stuhl (BGE 93 IV 115).