13. Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse (Art. 90 Abs. 1 i.V.m. Art. 32 Abs. 1 SVG) 13.1 Theoretische Ausführungen Auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz zu Art. 90 Abs. 1 SVG sowie auf die einschlägigen Verkehrsregeln gemäss Art. 32 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 4 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) kann vorliegend verwiesen werden (pag. 148 ff., S. 10 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, Ziff. III.1. und 1.3.). Wer Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt, wird gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG mit Busse bestraft.