Die Beschuldigte fuhr am 16. Juni 2018 vom Kurzparking in die überdeckte Parkterrasse Richtung Henkerbrünnli/Neubrückstrasse, wo sie aufgrund des Gegenlichts bzw. der Lichtverhältnisse den weiteren Strassenverlauf nicht erkennen konnte, zu weit links fuhr und mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h ungebremst über einen 15 cm hohen Absatz auf die dortige Strasseninsel fuhr und mit zwei darauf liegenden Absperr-Steinen kollidierte sowie diese von der Insel an den Fahrbahnrand verschob. Aufgrund der hör- und spürbaren Kollision (vgl. Ausführungen auf S. 8. hiervor) muss davon ausgegangen werden, dass ein Absperr-Stein beschädigt wurde.