Gestützt auf die hiervor gemachten Ausführungen erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt wie folgt als erstellt: Die Beschuldigte fuhr am 16. Juni 2018 vom Kurzparking in die überdeckte Parkterrasse Richtung Henkerbrünnli/Neubrückstrasse, wo sie aufgrund des Gegenlichts bzw. der Lichtverhältnisse den weiteren Strassenverlauf nicht erkennen konnte, zu weit links fuhr und mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h ungebremst über einen 15 cm hohen Absatz auf die dortige Strasseninsel fuhr und mit zwei darauf liegenden Absperr-Steinen kollidierte sowie diese von der Insel an den Fahrbahnrand verschob.