120, Z. 32) versuchte Letztere gemäss eigenen Angaben, ihren «Garagier» bzw. ihre Garage zu erreichen. Bevor sie sich wieder auf den Weg zum Bahnhof machen konnte, was sie gemäss eigenen Aussagen vorhatte, traf die Polizei bei ihr zu Hause ein (pag. 120, Z. 33 ff.). Der daraufhin durchgeführte Atemlufttest (ca. 2.5 Stunden nach Ereigniszeit) ergab ein Resultat von 0.00 mg/L (pag. 31). Gestützt auf die hiervor gemachten Ausführungen erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt wie folgt als erstellt: