Ähnliches gab auch der Zeuge C.________ zu Protokoll, so solle es von unten nach oben einen Schlag im Auto gegeben haben (pag. 124, Z. 20). Die Kollision muss zumindest so erheblich gewesen sein, dass sich der Zeuge C.________ – gemäss Aussagen der Beschuldigten – dazu hinreissen liess, die Beschuldigte nach ihrem Fahrstil zu fragen («he wie fahrsch du»; pag. 120, Z. 27 f.). Nach dem Gesagten scheint es auch naheliegend, dass ein entsprechender Absperr-Stein durch die Kollision beschädigt wurde (pag.