6 dann hätten die im Unfallprotokoll erwähnten Bilder vom Ort des Geschehens, soweit dies aus den Akten ersichtlich sei, der Vorinstanz nicht vorgelegen. Diese habe demnach nicht genau gewusst, wie sich die Situation vor Ort präsentiert habe. Dem Unfallaufnahmeprotokoll sei bezüglich der angetroffenen Situation zu entnehmen, dass am Strassenrand diverse Absperr-Steine gelegen hätten und ein Absperr-Stein gebrochen gewesen sei. Es sei von wesentlicher Bedeutung gewesen zu wissen, wie viele Steine auf der Strasse gelegen seien.