10. Vorbringen der Verteidigung Die Beschuldigte rügt zunächst eine unvollständige Sachverhaltsfeststellung und fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts durch die Vorinstanz. Das Regionalgericht habe im angefochtenen Urteil festgehalten, dass ein anderer Automobilist die auf die Strasse geworfenen Steine weggeräumt habe. Wie das Gericht zu dieser Erkenntnis gelangt sei, lasse sich den Akten jedoch nicht entnehmen. Habe tatsächlich ein anderer Automobilist die Steine weggeräumt, so hätte es sich um einen wichtigen Zeugen gehandelt, welcher zur Sache hätte befragt werden müssen. So-