9. Beweismittel Als objektive und subjektive Beweismittel liegen der Kammer das Unfallaufnahmeprotokoll vom 16. Juni 2018 inkl. Aussagen der Beschuldigten (pag. 25 ff.), der Anzeigerapport vom 19. Juni 2018 (pag. 21 f.), die Lenkerabklärungen (pag. 33), die Einvernahme des Zeugen C.________ (pag. 124 f.) sowie die Einvernahme der Beschuldigten (pag. 119 ff.) anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 23. Mai 2019 vor.