8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist unbestritten, dass die Beschuldigte ihr Fahrzeug (Toyota Yaris) am 16. Juni 2018 im Kurzparking beim Bahnhof Bern parkierte, um ihren Cousin, C.________ (seinerseits Zeuge im vorinstanzlichen Verfahren), abzuholen. Gegen 12:30 Uhr verliessen die beiden im Fahrzeug der Beschuldigten das Kurzparking und fuhren mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h durch die Bahnhofdurchfahrt «Parkterrasse» Richtung Henkerbrünnli/Neubrückstrasse.