Sie hätte also zumindest damit rechnen müssen, dass etwas beschädigt wurde. Die Beschuldigte hat wohl auch insgeheim damit gerechnet, dass etwas beschädigt wurde, andernfalls hätte sie sich keine Gedanken gemacht nachschauen zu gehen. Der Zeuge C.________ sagte bei seiner Einvernahme aus, dass sie beide das Gefühl hatten, dass diesem Sockel nicht viel passiert sein könne (pag. 124). Das spricht allerdings dafür, dass sie sich bewusst waren, dass der Sockel allenfalls einen Schaden davon getragen hat. Somit hätte die Beschuldigte also zumindest damit rechnen müssen, dass es auch bei so massiven Randsteinen einen Schaden geben könnte.