5 Die Beschuldigte führte selber aus, dass es laut krachte als sie über einen Absatz in diverse Steine fuhr (pag. 29). Sie vernahm ebenfalls ein Kratzen unten am Auto (pag. 120). Die Beschuldigte wollte in der Folge auch nachschauen gehen, unterliess dies aber, weil sie nicht hinderlich sein wollte (pag. 120). Die Beschuldigte war sich also bewusst, dass sie in etwas hineingefahren war. Sie hätte also zumindest damit rechnen müssen, dass etwas beschädigt wurde.