40), welcher als Anklageschrift gilt (Art. 256 Abs. 1 StPO), vorgeworfen, sie habe am 16. Juni 2018 am Bahnhof Bern (Parkterrasse) als Lenkerin eines Personenwagens die Geschwindigkeit nicht an die Sichtverhältnisse (Dunkelheit/Gegenlicht) angepasst und sei infolgedessen auf dem Fahrstreifen zu weit links und ungebremst mit ca. 20 km/h über einen 15 cm hohen Absatz auf die dortige Strasseninsel gefahren und mit diversen unverankerten Absperr-Steinen kollidiert.